LDAR Informationen

Die Methanverordnung sieht vor, dass Sie, als Betreiber im Sinne der MEVO, 9 Monate nach in Kraft treten der Verordnung ein LDAR-Programm (Leak Detection and Repair Survey) einreichen müssen – einen verbindlichen Plan zur Reduzierung von Methanemissionen. Dazu benötigen Sie auch Informationen über die genutzten Geräte. Diese stellen wir Ihnen hiermit in strukturierter Form als „Technische Informationen für die Nutzung der SEWERIN-Geräte zur Leckerkennung und -reparatur (LDAR)“ zur Verfügung. Laden Sie sich hier die LDAR-Informationen zu den folgenden Geräten herunter: EX-TEC® HS 680. EX-TEC® PM 580, PORTAFID®, SR-LD 800 / 200, Snooper 4 / EX-TEC® PM 4 sowie VARIOTEC® 4x0.

Wann muss das LDAR-Programm eingereicht werden? 
Das LDAR-Programm muss zum 05. Mai 2025 einreicht sein. In 2025 wurde die Frist verlängert auf 31. August 2025. Künftig muss der jährlich LDAR-Bericht zum 5. Februar abgegeben werden

Wo muss das LDAR-Programm eingereicht werden?  
Die Staatskanzleien der Bundesländer sind beauftragt, die zuständige Überwachungsbehörde zu benennen. In allen Bundesländern, in denen die Staatskanzlei keine Angaben gemacht hat, ist die Staatskanzlei selbst zuständig. Insbesondere zu den zuständigen Behörden, aber auch zu anderen Punkten finden Sie weitere aktuelle Informationen hier.

Was muss beim LDAR-Programm eingereicht werden? 
Im Moment haben wir nur die Informationen, die in der Methanverordnung selbst stehen. Bitte beachten Sie dazu Artikel 14 sowie den Anhang I Teil 1 und 2 sowie Artikel 32 der MEVO.

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