Odorierungskontrolle

Als Sicherheitsmaßnahme für den Verbraucher müssen Gase in der öffentlichen Gasversorgung einen hinreichenden Warngeruch haben. Die richtige Odorierung bewirkt, dass das Gas einen typischen, unverwechselbaren Geruch annimmt und die Warngeruchsstufe erreicht bevor die Gaskonzentration eine Gefährdung darstellen kann.

Gemäß DVGW G 280 (A) ist eine Mindestkonzentration des Odormittels im Gasverteilungsnetz vorgegeben. Diese muss mindestens zweimal im Jahr an repräsentativen Punkten, möglichst weit von der Odorieranlage entfernt, kontrolliert werden.

SEWERIN bietet einen umfangreichen Service für die turnusmäßigen Messungen an, auf Wunsch auch im Rahmen eines Wartungsvertrages.

  • Verfahren nach DVGW- G 280 (A)
  • Chromatograph für die Analyse nach ISO 6326 bzw.
    DIN 51 855-7-GC
  • Alle Odormittel wie z. B. S-Free, Spotleak 1005, THT und TBM
  • Alle Gasfamilien
  • PC-gestützte Messung und Dokumentation
  • Bestimmung des Gesamtschwefelgehaltes nach DIN 51624
  • Bestimmung der Schwefelverbindungen nach DIN 51624

 

Ansprechpartner

Stefan Hoffmann
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