Freiverlegte Leitungen an Brückenkonstruktionen werden innerhalb der turnusmäßigen Überprüfung eines Leitungsnetzes nicht begangen. Um diese Lücke in der Überprüfung zu schließen, bietet Sewerin die Dienstleistung „SeGAS® Brückenleitungen“ an.
Die Instandhaltung der freiverlegten Erdgasleitungen wird im neuen DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 in Abschnitt 5.5, Tabelle 3 geregelt. Hierbei wird nach „Überprüfung auf Leckstellen“ (Nebenprüfung) und „Erweiterte Zustandsüberprüfung“ (Hauptprüfung) unterschieden. Bei Erdgasleitungen an Brücken / Freileitungen mit einem Betriebsdruck größer 16 bar (G 466-1) sind im Abstand von 2 Jahren der Rohrschutz und die Rohrbefestigungen zu überprüfen.
Tabelle 3, G 465-1 - Überprüfung von freiverlegten Gasleitungen und Brückenleitungen in Jahren
Neben dem DVGW-Regelwerk ist die „Richtlinie für das Verlegen und Anbringen von Leitungen an Brücken“ – kurz „RI-LEI-BRÜ“ – bekannt. Diese wurde durch die RE-ING vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ersetzt, enthält aber den gleichen Passus zum Thema Überprüfung von Versorgungsleitungen:
„Die Leitungen sind von den Versorgungsunternehmen in Zeitabständen nach deren einschlägigen Vorschriften, Rohrleitungen mindestens alle 3 Jahre, zu überwachen und zu prüfen. Gasleitungen sind einmal jährlich zu prüfen.“
Im Nachgang zu den Überprüfungsarbeiten erhalten Sie eine Dokumentation zum Sonderbauwerk
„Brückenleitung“ mit dem Prüfbericht der durchgeführten Überprüfung:
SeGAS® bietet Ihnen Service und Gerätetechnik als integrierte Gesamtleistung von Netzdokumentation und Rohrnetzüberprüfung:
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Hoffmann
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E-Mail:stefan.hoffmann[at]sewerin.com