Der Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgeländen ist für die Instandhaltung der Gasleitungen verantwortlich. Diese sind Energieanlagen gemäß § 3, Nr. 15 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und unterliegen den technischen Regeln des Deutschen Vereines des Gas- und Wasserfachs e. V.
Die Prüfung ist gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 614-2 nach Fertigstellung der Leitungsanlage spätestens nach einem Jahr von fachlich qualifizierten Personen durchzuführen. Folgende Umfänge sind zu berücksichtigen:
Die Prüfungen der erdverlegten Gasleitungen sind von Fachfirmen – Qualifikation nach DVGW-Arbeitsblatt G 468-1 – oder vom Netzbetreiber (ehemals „Gasversorger“) durchzuführen.
Folgende Zeiträume sind nach DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 für erdverlegte und nach G 614-2 für freiverlegte Leitungen zu berücksichtigen:
Erdverlegte Graugussleitungen sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Sofern die Leitungsanlage mit nicht odoriertem Erdgas betrieben wird, sind die Fristen zu verkürzen.
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Ansprechpartner
Stefan Hoffmann
Mobil:+49 171 3006399
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