Sewerin Gas Anlagen Service

Erfassung und Überprüfung von erd- und freiverlegten Gasleitungen auf Werksgeländen

Der Betreiber von Erdgasanlagen auf Werksgeländen ist für die Instandhaltung der Gasleitungen verantwortlich. Diese sind Energieanlagen gemäß § 3, Nr. 15 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und unterliegen den technischen Regeln des Deutschen Vereines des Gas- und Wasserfachs e. V.

Prüfung von freiverlegten Außen- und Innenleitungen

Die Prüfung ist gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 614-2 nach Fertigstellung der Leitungsanlage spätestens nach einem Jahr von fachlich qualifizierten Personen durchzuführen. Folgende Umfänge sind zu berücksichtigen:

  • Dichtheit der lösbaren und nicht lösbaren Rohrverbindungen
  • Zustand der Rohrbefestigungen und des Korrosionsschutzes sowie der farblichen Kennzeichnung
  • Funktionsfähigkeit und freie Zugänglichkeit der Armaturen und sonstigen Rohrleitungsteile
  • Wand- und Deckendurchführungen
  • Rohrendverschlüsse dicht
  • Dokumentation vollständig

Erdverlegte Leitungen / Folgeprüfungen für freiverlegte Leitungen

Die Prüfungen der erdverlegten Gasleitungen sind von Fachfirmen – Qualifikation nach DVGW-Arbeitsblatt G 468-1 – oder vom Netzbetreiber (ehemals „Gasversorger“) durchzuführen.

Folgende Zeiträume sind nach DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 für erdverlegte und nach G 614-2 für freiverlegte Leitungen zu berücksichtigen:

Erdverlegte Graugussleitungen sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Sofern die Leitungsanlage mit nicht odoriertem Erdgas betrieben wird, sind die Fristen zu verkürzen.

SeGAS® bietet Ihnen Service und Gerätetechnik als integrierte Gesamtleistung von Netzdokumentation und Rohrnetzüberprüfung:

  • verbriefte Sicherheit
  • die Kompetenz eines führenden Herstellers von Gasspür- und Gaskonzentrationsmessgeräten sowie Produkten zur Rohr- und Kabelortung
  • ein DVGW G 468-1 zugelassenes Unternehmen für die Gasrohrnetzüberprüfung
  • den Einsatz von geschultem Fachpersonal nach DVGW G 468-2
  • Klassifizierung der gefundenen Schadenstellen nach DVGW G 614-2
  • Dokumentation durch Prüfprotokoll, Mängelliste und Schadenskizzen sowie Prüfbericht
  • Prüfung der Odormittelkonzentration durch Gaschromatographie für den Nachweis von THT oder TBM nach DVGW-Arbeitsblatt G 280 und DIN 51855, Teil 7 und 8
  • Prüfung von Netzen mit brennbaren (Wasserstoff, Acetylen, Propan) und nicht brennbaren (Druckluft, Stickstoff, Sauerstoff, Argon) technischen Gasen

Ansprechpartner

Stefan Hoffmann
Mobil:+49 171 3006399
E-Mail:stefan.hoffmann[at]sewerin.com

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