Als Sicherheitsmaßnahme für den Verbraucher müssen Gase in der öffentlichen Gasversorgung einen hinreichenden Warngeruch haben. Die richtige Odorierung bewirkt, dass das Gas einen typischen, unverwechselbaren Geruch annimmt und die Warngeruchsstufe erreicht bevor die Gaskonzentration eine Gefährdung darstellen kann.
Gemäß DVGW G 280 (A) ist eine Mindestkonzentration des Odormittels im Gasverteilungsnetz vorgegeben. Diese muss mindestens einmal im Jahr an repräsentativen Punkten, möglichst weit von der Odorieranlage entfernt, kontrolliert werden.
SEWERIN bietet einen umfangreichen Service für die turnusmäßigen Messungen an, auf Wunsch auch im Rahmen eines Wartungsvertrages.
Jochen Steigert
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